Bruderschaft vom Barte Barbarossas |
Statuten |
§ 1 | Unter dem Patronat des Reyches | § 8a | Die BBB gliedert sich in: | |
Am Stauffen wurde der Grund für | 1. Dienerschaft (Beambte) | |||
die Gründung an den Barthaaren | 2. Conventualen a: Postulanten | |||
Barbarossas herbeigezogen. | b: Novizen | |||
§ 2 | Zweck der Gründung ist, den | c: Fratres | ||
Streit um des Kaisers Bart nicht | d. Erzfratres | |||
einschlafen zu lassen, sondern | 3. Kaiserliche Ehrengarde: | |||
nach Kräften zu fördern. Die | a: Barbarossas edler Geleitrecke | |||
normalen Schlaraffiaden reichen | b: Barbarossas getreuer Geleitrecke | |||
dazu nicht aus. | c: Barbarossas treueste Seele | |||
§ 3 | Weil dies ohne ausgedehnte | b | Ausgehend von der Erkenntnis, | |
Verwaltung nicht möglich ist, | dass Barbarossas Haare und seine | |||
werden innerhalb der BBB Ämbter | Umwelt viel zu wenig erforscht | |||
geschaffen, die ihrerseits wieder | sind, sind alle Bestallten verpflichtet, | |||
Ämbter vergeben, wodurch die | darüber eingehend zu forschen. Die | |||
Fortführung des Streites | Forschungsergebnisse, insbesondere ihr | |||
gewährleistet ist. |
Wahrheitsgehalt, werden unter Berück- |
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§ 4 | Die Ämbter und Ambtstitel sind | sichtigung einer gewissen Freizügigkeit | ||
streng geheim und können nicht in | strengstens geprüft. | |||
der Schlaraffen-Stammrolle | § 9 | Über die Aufnahme und Verleihung | ||
veröffentlicht werden, berechtigen | von Titeln der BBB entscheidet ein | |||
aber den Inhaber zu den schönsten | dazu ermächtigtes Präsidium. | |||
Hoffnungen. | § 10 | Die Tituls 2 a bis 3 c werden von | ||
§ 5 | Über die Ambtsführung ist binnen | reychswegen verliehen. | ||
Jahresfrist nach Bestallung | § 11 | Bevorzugt werden Ritter mit Bärten | ||
schriftlich Rechenschaft abzulegen. | Rote Bärte werden als besonders | |||
§ 6 | Bei nachgewiesener Eignung wird | beförderungswürdig angesehen. | ||
der Ambtsinhaber fristlos entlassen | Künstlich rot gefärbte Bärte werden | |||
Eine statutengemäße Ambtsver- | als nicht vorhanden betrachtet. | |||
verwaltung ist jedoch für zukünft- | § 12 | Bestallungen und Titulaturen können | ||
ige Beförderungen unerlässlich. | nur an einen Convent der BBB, | |||
§ 7 | Gehälter und andere Einnahmen | welcher im Reyche Am Stauffen | ||
können aus der Pfründe nicht | abgehalten wird, erworben werden. | |||
erwartet werden, wohingegen | § 13 | a) Um die geistige Führerschaft in | ||
gewisse Taxen erhoben werden | jeglicher Hinsicht zu schützen, | |||
können. | bleibt sie streng geheim. | |||
b) Durchführungsbestimmungen zu | ||||
diesem Statut werden im Laufe der | ||||
Jahrzehnte noch in rauen Mengen | ||||
erlassen. | ||||
Gegeben Am Stauffen am 19. Tage des Brachmondes a.U. 117 |
und ergänzt am 27. Tage des Erntemondes a.U. 118 |
erneut ergänzt am 2. Tage im Herbstmond a.U 163 |
Für die geheimen Oberen |
Der Großsiegelbewahrer (in Ahall) |
Der Generalsekretär Rt. Tipp |
Majordomus Rt. Mac Mentis und Rt. Cornett |