B B B - Statuten

Bruderschaft vom Barte Barbarossas

Statuten

§  1

Unter dem Patronat des Reyches Am Stauffen wurde der Grund für die Gründung an den Barthaaren Barbarossas herbeigezogen.

 

§ 2

Zweck der Gründung ist, den Streit um des Kaisers Bart nicht einschlafen zu lassen, sondern nach Kräften zu fördern. Die normalen Schlaraffiaden reichen dazu nicht aus.

 

§  3

Weil dies ohne ausgedehnte Verwaltung nicht möglich ist,  werden innerhalb der BBB Ämbter geschaffen, die ihrerseits wieder Ämbter vergeben, wodurch die  Fortführung des Streites  gewährleistet ist.

 

§ 4

Die Ämbter und Ambtstitel sind streng geheim und können nicht in der Schlaraffen-Stammrolle  veröffentlicht werden, berechtigen aber den Inhaber zu den schönsten Hoffnungen.

 

§  5

Über die Ambtsführung ist binnen Jahresfrist nach Bestallung schriftlich Rechenschaft abzulegen.

 

§  6

Bei nachgewiesener Eignung wird der Ambtsinhaber fristlos entlassen. Eine statutengemäße Ambtsverwaltung ist jedoch für zukünftige Beförderungen unerlässlich.

§  7

Gehälter und andere Einnahmen können aus der Pfründe nicht erwartet werden, wohingegen gewisse Taxen erhoben werden können.

 

§ 8a

Die BBB gliedert sich in:

  1. Dienerschaft (Beambte)
  2. Conventualen
    a: Postulanten
    b: Novizen
    c: Fratres
    d. Erzfratres
  3. Kaiserliche Ehrengarde:
    a: Barbarossas edler Geleitrecke
    b: Barbarossas getreuer Geleitrecke
    c: Barbarossas treueste Seele

§ 8b 

Ausgehend von der Erkenntnis, dass Barbarossas Haare und seine Umwelt viel zu wenig erforscht, sind alle Bestallten verpflichtet, darüber eingehend zu forschen. Die Forschungsergebnisse, insbesondere ihr Wahrheitsgehalt, werden unter Berücksichtigung einer gewissen Freizügigkeit strengstens geprüft.

§  9

Über die Aufnahme und Verleihung  von Titeln der BBB entscheidet ein dazu ermächtigtes Präsidium.

 

§ 10

Die Tituls 2 a bis 3 c werden von reychswegen verliehen.

 

§ 11

Bevorzugt werden Ritter mit Bärten. Rote Bärte werden als besonders beförderungswürdig angesehen. Künstlich rot gefärbte Bärte werden als nicht vorhanden betrachtet.

 

§ 12

Bestallungen und Titulaturen können nur an einen Convent der BBB, welcher im Reyche Am Stauffen abgehalten wird, erworben werden.

 

§ 13

a) Um die geistige Führerschaft in jeglicher Hinsicht zu schützen, bleibt sie streng geheim.

b) Durchführungs-bestimmungen zu diesem Statut werden im Laufe der Jahrzehnte noch in rauen Mengen erlassen.

Gegeben Am Stauffen am 19. Tage des Brachmondes a.U. 117 
und ergänzt am 27. Tage des Erntemondes a.U. 118 
erneut ergänzt am 2. Tage im Herbstmond a.U 163

Für die geheimen Oberen
Der Großsiegelbewahrer (in Ahall)
Der Generalsekretär Rt. Tipp
Majordomus Rt. Mac Mentis und Rt. Cornett

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